privates Baurecht
Tätigeitsschwerpunkte: Mängel und Leistungsstörungen beim Bauvertrag, Honorar-und Werklohnklagen.
- Baumängelhaftung
- Werklohn des Bauunternehmers, Werklohnsicherung
- Bauvertragsrecht
- Honoraransprüche des Architekten
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche im Beweissicherungsverfahren
- Einstweilige Verfügung in Baurechtssachen
Rechtsanwaltskanzlei Egon Rist